Taubheit ist der schwerste Grad an Hörverlust, bei dem eine Person nahezu oder vollständig unfähig ist, Geräusche, einschließlich der menschlichen Sprache, wahrzunehmen. Das audiologische Kriterium für Taubheit ist ein Anstieg der Hörschwelle um mehr als 90 Dezibel (dB).
Die Erkrankung kann angeboren sein oder in jedem Alter auftreten. Taubheit ist kein rein medizinisches, sondern auch ein ernstes soziales Problem, das die verbale Kommunikation und die Integration in die Gesellschaft hörender Menschen erheblich behindert.
Die Ursachen von Taubheit können vielfältig sein und verschiedene Teile des Hörorgans betreffen.
Taubheit wird mithilfe einer umfassenden audiologischen Untersuchung, deren Hauptbestandteil die Reinton-Schwellenaudiometrie ist, diagnostiziert. Ein Audiogramm zur Feststellung von Taubheit zeigt ein Fehlen oder eine starke Abnahme der Reaktion auf laute Geräusche über den gesamten Frequenzbereich hinweg.
Die Rehabilitationsansätze sind abhängig vom Taubheitstyp. Bei sensorineuralem Hörverlust sind herkömmliche Hörgeräte in der Regel nicht wirksam. Als „Goldstandard“ in Sachen Behandlung gilt das Cochlea-Implantat. Dabei wird mittels chirurgischem Eingriff ein Elektrodensystem in die Cochlea implantiert, das den Hörnerv direkt stimuliert und so die Fähigkeit, Geräusche wahrzunehmen, wiederherstellt. Bei manchen Formen der Schallleitungsschwerhörigkeit ist eine operative Behandlung zur Wiederherstellung des Schallleitungsapparates möglich.
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