Polypen (von altgriechisch πολύπους — „vielbeinig“) sind ein Sammelbegriff für nicht-physiologische, makroskopisch sichtbare Gewebewucherungen, die sich über die Oberfläche der Schleimhaut in das Lumen eines Hohlorganes vorwölben. Ein Polyp kann mit einem dünnen Stiel (gestielter Polyp) oder flach-breitbasig (sessiler Polyp) an der Organwand befestigt sein.
Wichtig zu wissen ist, dass das Wort „Polyp“ rein deskriptiv ist und nichts über seine Dignität aussagt. Er beschreibt nur die Form, nicht aber die zelluläre Struktur. Polypen können gutartig, präkanzerös oder bösartig sein. Die endgültige Diagnose und klinische Bedeutung eines Polypen richten sich nur nach dem histologischen Befund.
Die Ursachen für Polypen sind vielfältig und hängen von ihrer Lokalisation und der histologischen Beschaffenheit ab.
Wichtige prädisponierende Faktoren sind:
Je nach ihrer Zellstruktur werden Polypen in neoplastische (Tumorpolypen) und nichtneoplastische Polypen unterteilt. Zu den nichtneoplastischen zählen entzündliche und hyperplastische Polypen, die ein äußerst geringes Malignitätsrisiko aufweisen. Die größte klinische Bedeutung haben neoplastische adenomatöse Polypen, die echte gutartige Tumoren (Adenome) sind und als präkanzeros gelten, da die Gefahr einer Entwicklung zum Krebs (Adenokarzinom) besteht.
Polypen können in jedem Hohlorgan auftreten, das mit einer Schleimhaut (Mukosa) ausgekleidet ist. Das klinische Erscheinungsbild hängt von der Größe, Anzahl und Lage von Polypen ab.
Die häufigsten Lokalisationen sind:
Viele Polypen, insbesondere kleine, verlaufen symptomfrei und sind Zufallsbefund bei Endoskopie. Die meisten Polypen werden durch chirurgische Entfernung (Polypektomie) behandelt, wobei eine anschließende histologische Untersuchung obligat ist.
Hauptziel der Diagnostik ist, die histologische Beschaffenheit des Polypen zu bestimmen und damit sein Malignitätspotenzial abzuschätzen. Bei einer endoskopischen Untersuchung erlaubt es das makroskopische Erscheinungsbild nicht immer, zwischen einem gutartigen hyperplastischen Polypen und einem präkanzerösen adenomatösen oder bereits malignen Polypen (polypoidem Karzinom) zu unterscheiden. Daher gilt als „Goldstandard“ der Grundsatz „Jeder entfernte Polyp muss einer histopathologischen Untersuchung zugeführt werden“. Der histologischer Befund bestimmt die weitere Vorgehensweise, einschließlich der Notwendigkeit und Häufigkeit von Kontrolluntersuchungen.
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