Als Ohrenspülung bezeichnet man einen medizinischen Eingriff, bei dem Ohrenschmalz (Cerumen obturans bzw. Zeruminalpfropf) oder Fremdkörper aus dem äußeren Gehörgang entfernt werden. Dabei wird mit einem warmen Wasserstrahl oder einer physiologischen Kochsalzlösung unter Druck der Inhalt nach außen gespült.
Dieses Verfahren ist eine der gängigsten und wirksamsten Methoden zur Reinigung des Gehörgangs. Aus Sicherheitsgründen sollte es jedoch von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden, da es eine Reihe von Kontraindikationen und möglichen Risiken birgt.
Die Hauptindikation für eine Spülung ist das Vorliegen eines Zeruminalpfropfes, der folgende Symptome verursacht: Hörverlust, ein taubes Gefühl im Ohr, Tinnitus oder Schwindel.
Das Verfahren ist in folgenden Fällen strengstens kontraindiziert:
Vor dem Eingriff führt der Arzt unbedingt eine Otoskopie durch, um sich von der Unversehrtheit des Trommelfells und dem Vorliegen eines Ohrenschmalzes zu überzeugen. Der Patient sitzt mit geneigtem Kopf zum betroffenen Ohr. Der Arzt richtet den Gehörgang auf, indem er die Ohrmuschel nach oben und hinten zieht, und spritzt Flüssigkeit aus einer speziellen Spritze (Janet-Spritze) entlang der hinteren oberen Wand des Gehörgangs.
Die Flüssigkeit bespült den Pfropfen und drückt ihn nach außen. Es ist wichtig, dass die Temperatur der Lösung der Körpertemperatur nahekommt (ca. 37 °C), da die Verwendung von kaltem oder warmem Wasser zu starkem Schwindel (vestibuläre Reaktion) führen kann.
Mögliche Komplikationen bei unsachgemäßer Durchführung sind Perforation des Trommelfells, Entwicklung einer Otitis externa, Schwindel und Tinnitus.
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